Unser Kommunikationskonzept

Konflikte erkennen und lösen

„Bevor man sich mit jemandem auseinandersetzt, sollte man sich mit ihm zusammensetzen.“

(Römisches Sprichwort)

 

Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen allen an unserer Schule Beteiligten (Schülerinnen und Schüler, Eltern und Erziehungsberechtigte, Lehrkräfte und Mitarbeiterinnen) ist für uns selbstverständlich.

Trotzdem liegt es in der Natur der Sache, dass das Zusammenleben und –arbeiten nicht immer konfliktfrei verläuft. So unerfreulich Beschwerden, Konflikte und Kritik auch sein mögen, enthalten sie doch oft auch Ansatzpunkte für eine konstruktive „Verwertung“ und eine verbesserte Weiterarbeit in der Schule.

Wichtig ist hierbei, einander sachlich, höflich, zugewandt und respektvoll zu begegnen.

Der professionelle Umgang mit Konflikten trägt maßgeblich zu einem positiven Schulklima bei.

Daher wollen wir an unserer Schule nach den folgenden einheitlichen Verfahren vorgehen.

1. Umgang mit Anliegen

Wir begegnen Konflikten aufgeschlossen, mit Interesse, Freundlichkeit und Verständnis und schaffen somit die Voraussetzung für eine sachliche Auseinandersetzung mit dem Problem.

  • „Tür und Angel-Gespräche“ werden vermieden.
  • Bei Bedarf wird ein Termin vereinbart, damit beide Seiten sich vorbereiten und sich genügend Zeit für die Bearbeitung des Anliegens nehmen können (s. Zuständigkeitsweg).
  • Alle Beteiligten achten beim Vorbringen von Konflikten auf die Umgangsform.

Während der Klärung und Konsensfindung werden folgende Grundsätze eingehalten:

  • Respekt und Toleranz (Würde beachten, ausreden lassen)
  • Kooperationsbereitschaft (Bereitschaft zur Zusammenarbeit)
  • Vertraulichkeit/Vertrauensschutz
  • Zuhören
  • Fairness (keine Beleidigungen oder gar Handgreiflichkeiten)
  • Zeitmanagement (mit Rücksicht auf die Zeitressourcen aller Beteiligten beim Thema/bei der Sache bleiben)

Wird der Schulleitung ein Konflikt direkt mitgeteilt, so wird diese auf das an der Schule gültige Verfahren zum Umgang mit Anliegen verweisen. Bei Verfahrensfragen bietet die Schulleitung Unterstützung an.

2. Zuständigkeitsweg

  • Jede*r sollte zuerst versuchen, den Sachverhalt direkt mit dem/der Konfliktpartner*in selbst zu lösen!
  • Bei Konflikten zwischen Schüler*innen unterstützen die Klassenlehrkräfte bei der Lösung des Problems, ebenso bei Konflikten zwischen Fachlehrer*innen und Schüler*innen. 
  • Beschwerden von Erziehungsberechtigten über Schüler*innen der eigenen Klasse oder fremder Klassen sind ausschließlich an die Klassenlehrer*innen der betroffenen Schüler*innen zu richten.
  • Erziehungsberechtigte haben innerhalb der Schule gegenüber Schülerinnen und Schülern keinerlei Beschwerde- und Weisungsbefugnis.

3. Intervention

Handelt es sich bei dem Anliegen um ein Problem großer Tragweite (z.B. schwerwiegende Dienstpflichtverletzung, Gewalt, sexueller Übergriff), greift die Schulleitung unmittelbar ein und sorgt unter Einbeziehung der beteiligten Parteien für Aufklärung des Sachverhaltes und, falls notwendig, Einleitung weiterer geeigneter Maßnahmen.

Stand 10-2024

Grundschule Broitzem

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