(Römisches Sprichwort)
Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen allen an unserer Schule Beteiligten (Schülerinnen und Schüler, Eltern und Erziehungsberechtigte, Lehrkräfte und Mitarbeiterinnen) ist für uns selbstverständlich. Trotzdem liegt es in der Natur der Sache, dass das Zusammenleben und –arbeiten nicht immer konfliktfrei verläuft. So unerfreulich Beschwerden, Konflikte und Kritik auch sein mögen, enthalten sie doch oft auch Ansatzpunkte für eine konstruktive „Verwertung“ und eine verbesserte Weiterarbeit in der Schule. Wichtig ist hierbei, einander sachlich, höflich, zugewandt und respektvoll zu begegnen. Der professionelle Umgang mit Konflikten trägt maßgeblich zu einem positiven Schulklima bei. Daher wollen wir an unserer Schule nach folgendem einheitlichen Verfahren vorgehen.
1. Umgang mit Beschwerden
Wir begegnen Beschwerden aufgeschlossen, mit Interesse, Freundlichkeit und Verständnis und schaffen somit die Voraussetzung für eine sachliche Auseinandersetzung mit der Beschwerde.
„Tür und Angel-Gespräche“ sind kontraproduktiv und daher zu vermeiden.
Wenn der Beschwerdeführer die „Überschrift“ seines Anliegens vorgebracht hat, wird ein Termin vereinbart, damit beide Seiten sich vorbereiten und sich genügend Zeit für die Bearbeitung der
Beschwerde nehmen können.
Beschwerden von Erziehungsberechtigten über Schülerinnen/Schüler der eigenen Klasse oder fremder Klassen sind ausschließlich an die Klassenlehrerinnen der betroffenen Schülerinnen/Schüler
zu richten.
Erziehungsberechtigte haben innerhalb der Schule gegenüber Schülerinnen und Schüler keinerlei Beschwerde- und Weisungsbefugnis.
Beschwerden können mündlich oder schriftlich erfolgen.
Alle Beteiligten achten beim Vorbringen von Beschwerden auf die Umgangsform.
Während der Klärung und Konsensfindung werden folgende Grundsätze
eingehalten:
Wird der Schulleitung eine Beschwerde direkt mitgeteilt, so wird diese auf das an der Schule gültige Verfahren zur Beschwerderegelung verweisen. Bei Verfahrensfragen bietet die Schulleitung
Unterstützung an.
2. Zuständigkeitsweg
Jeder sollte zuerst versuchen, den Sachverhalt direkt mit dem Konfliktpartner selbst zu lösen!
3. Intervention
Handelt es sich bei dem Beschwerdegrund um ein Problem großer Tragweite (z.B. schwerwiegende Dienstpflichtverletzung, Gewalt, sexueller Übergriff), greift die Schulleitung unmittelbar ein und
sorgt unter Einbeziehung der beteiligten Parteien für Aufklärung des Sachverhaltes und, falls notwendig, Einleitung weiterer geeigneter Maßnahmen.
Stand Oktober 2015