Im Rahmen der sonderpädagogischen Grundversorgung arbeiten Förderschullehrkräfte an den Grundschulen.
Ein Aufgabenschwerpunkt der Förderschullehrkräfte besteht darin, bei Schulproblemen Schüler, Eltern und Grundschullehrkräfte zu unterstützen und zu beraten.
Zu Beginn der ersten Klasse findet eine Diagnose aller Erstklässler statt, die in kleinen Gruppen durchgeführt wird. Es wird versucht, die Ursachen von Problemen bei einzelnen Schülern zu
ermitteln. In Zusammenarbeit mit den GrundschulkollegInnen und den Eltern werden Hilfen für das Kind ermittelt. Es werden Förderpläne für die entsprechenden Schüler erarbeitet. Der
Förderschullehrer führt in Kleingruppen oder begleitend in der Klasse Förderunterricht durch. Es findet eine Beratung statt, die die Schüler bei Bedarf mit Hilfsmitteln versorgt oder die
Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen (beispielsweise Therapien) empfiehlt.
Für jedes Kind wird ab der ersten Klasse eine Dokumentation der individuellen Lernentwicklung erstellt, die die Grundschullehrkräfte und die Förderschullehrkraft gemeinsam erarbeiten. Bei Bedarf
schreibt die Förderschullehrkraft in Zusammenarbeit mit den Grundschullehrkräfteb das Gutachten zur Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs.
Ein weiterer wichtiger Aufgabenbereich stellt die Beschulung von Kindern mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf dar. Sie bleiben an der Grundschule und werden entsprechend
ihrer Möglichkeiten unterrichtet und gefördert.
Die Förderkraft schreiben bei Bedarf in Zusammenarbeit mit den GrundschulkollegInnen Gutachten zur Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfes.
Vertretungsweise ist für die sonderpädagogische Grundversorgung an der Grundschule Broitzem zuständig:
Hr. Krähe / Hr. Tiefnig
Tel. 0531-87 57 10