Die Gesamtkonferenz (§ 34 NSchG) ist das Gremium, in dem alle an der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule Beteiligten (Schulleiterin, die Lehrkräfte, Anwärterinnen, die
pädagogischen Mitarbeiterinnen, gewählte Elternvertreter) in pädagogischen Angelegenheiten zusammenwirken. Den Vorsitz hat die Schulleiterin. Die Gesamtkonferenz entscheidet insbesondere über das
Schulprogramm und die Schulordnung sowie über Grundsätze für Leistungsbewertung und Beurteilung, für Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie deren Koordinierung.